B-VG: Art 7 Abs 1 (Gleichheit; Geltung auch für Gesetzgeber; keine Anwendung auf unterschiedliche Regelungen der Länder)
Art 15 Abs 1 (Kompetenz Bund - Länder; Zuständigkeit der Länder in Gesetzgebung und Vollziehung; unterschiedliche Regelung nicht am Gleichheitssatz zu messen; Sozialhilfe)