UVP-G 2000: § 3 Abs 7 (UVP-Pflicht, Feststellungsbescheid; Parteistellung des Umweltanwalts; Beschwerdelegitimation vor dem VwGH nur hinsichtlich der Parteienrechte im Verfahren)
VwGH 6. 9. 2011, 2010/05/0180
Dem Krnt Naturschutzbeirat - dem mangels Antragstellung gem § 3 Abs 7 erster Satz UVP-G 2000 nicht bereits aufgrund einer derartigen Antragstellung eine Beschwerdelegitimation vor dem VwGH zukommt - wird durch § 3 Abs 7 vierter Satz UVP-G 2000 als Umweltanwalt ausdrücklich Parteistellung (als Formalpartei) im Feststellungsverfahren eingeräumt, weshalb die Behauptung einer Verletzung der sich aus einer ausdrücklich eingeräumten Parteistellung ergebenden prozessualen Rechte (ua Recht auf B, Akteneinsicht, auf Berufung, auf Parteiengehör, auf Ladung zur öff Verhandlung), die subj-öff Rechte der Organpartei darstellen, eine Beschwerdelegitimation nach Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG begründen könnte (VwGH 22. 6. 2011, 2009/04/0029).