AlVG: § 24 Abs 2 (Widerruf der Zuerkennung von Arbeitslosengeld)
§ 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; Bindung an den Spruch des Einkommensteuerbescheides; Rückforderung auch bei reinem Buchgewinn)
§ 36a Abs 3 Z 1 (Einkommen; Hinzurechnung des Verlustabzugs)