AlVG: § 22 Abs 1 (Ausschluss vom Leistungsbezug bei Anspruch auf Alterspension; Begriff "Anspruchsvoraussetzung"; Antragstellung ist von der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zu unterscheiden)
VwGH 19. 10. 2011, 2011/08/0167
1. Der Bf zieht die Sachverhaltsfeststellungen der belBeh, wonach er zum Stichtag 1. 3. 2011 die Anspruchsvoraussetzungen für eine Pension aus einem der Versicherungsfälle des Alters erfüllte, nicht in Zweifel, meint aber, dass in verfassungskonformer Interpretation auch die Antragstellung für die Pension als "Anspruchsvoraussetzung" iSd § 22 Abs 1 AlVG zu verstehen sei.