ASVG: § 10 Abs 1 (Arbeitslosengeld, Verlust des Anspruchs; Vereitelung der Annahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Verpflichtung zur Wahrnehmung eines Vorstellungsgesprächs, wenn dem Arbeitslosen keine Anhaltspunkte für die Unzumutbarkeit der Beschäftigung bekannt sind)
AVG: § 46 (Beweismittel; formlose Befragung anstelle einer förmlichen Zeugeneinvernahme; nicht ausreichend bei widersprechenden Beweisergebnissen)