AlVG: § 25 Abs 1 (Rückforderung unberechtigt empfangener Leistungen; verschuldensunabhängiger Rückersatz bei nachträglich vorgelegtem Einkommensteuerbescheid; Anwendung im Falle der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Bemessung der Notstandshilfe; Rechtskraft des Einkommensteuerbescheides als
Seite 547