AlVG: § 12 Abs 1 idF BGBl I 2004/77 (Arbeitslosigkeit, nicht vorliegend; Voraussetzung der Beendigung des die Anwartschaft begründenden Beschäftigungsverhältnisses; Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkten Haftung; Beendigung nur des Anstellungsverhältnisses, nicht jedoch des Organschaftsverhältnisses)