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VwGH 14. 7. 2011, 2010/10/0247 (Sozialhilfe)

VwGHSozialhilfeZfV 2012/822ZfV 2012, 544 Heft 3 v. 9.7.2012

Bgld SozialhilfeG 2000: § 45 Abs 1 (Kostenersatzpflicht der gesetzlich oder vertraglich zum Unterhalt Verpflichteten; "im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht", Verweisung auf bürgerliches Recht; Maßgeblichkeit des tatsächlichen Unterhaltsanspruches und der "momentanen Einkommensverhältnisse" des Unterhaltspflichtigen)

ABGB: § 94 Abs 1 (Ehegatten, gemeinsamer Beitrag zur Deckung der angemessenen Bedürfnisse)

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