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VwGH 13. 5. 2011, 2009/10/0112 (Sozialhilfe)

VwGHSozialhilfeZfV 2012/819ZfV 2012, 543 Heft 3 v. 9.7.2012

Wr SozialhilfeG 1973: § 7a Abs 1 (nur Staatsbürger anspruchsberechtigt)

§ 7a Abs 2 lit b (Gleichstellung mit Staatsbürgern bei Gegenseitigkeit aufgrund tatsächlicher Übung, Konkretisierungspflicht des Anspruchswerbers)

§ 7a Abs 2 lit d (Gleichstellung der durch das EWR-Abkommen begünstigten Arbeitnehmer und Selbstständigen, sowie Personen, denen dieser Status nach der Unionsbürger-RL erhalten bleibt, sowie deren Familienangehörigen; bei erlaubtem Inlandsaufenthalt)

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