Stmk SozialhilfeG 1998: § 13 Abs 1 (Anspruch auf Übernahme der Kosten oder Restkosten der Unterbringung in einer stationären Einrichtung; Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit, Zumutbarkeit einer mobilen Einrichtung, Tatfragen, die der Begutachtung durch einen Sachverständigen bedürfen)
VwGH 13. 5. 2011, 2008/10/0025