Bgld SozialhilfeG 2007: § 45 Abs 1 (Kostenersatzpflicht der gesetzlich oder vertraglich zum Unterhalt Verpflichteten; "im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht", Verweisung auf bürgerliches Recht)
Bgld SozialhilfeG 2007: § 45 Abs 1 (Kostenersatzpflicht der gesetzlich oder vertraglich zum Unterhalt Verpflichteten; "im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht", Verweisung auf bürgerliches Recht)