HVG: § 68 Abs 2 (Gebührenfreiheit)
VwGG: § 24 Abs 3 (Schriftsätze, Eingabengebühr)
§ 48 Abs 1 Z 1 (Kostenersatz, Eingabengebühr; Rückerstattung einer unnotwendig entrichteten Eingabengebühr nur aufgrund eines gesonderten Begehrens)
HVG: § 68 Abs 2 (Gebührenfreiheit)
VwGG: § 24 Abs 3 (Schriftsätze, Eingabengebühr)
§ 48 Abs 1 Z 1 (Kostenersatz, Eingabengebühr; Rückerstattung einer unnotwendig entrichteten Eingabengebühr nur aufgrund eines gesonderten Begehrens)