Vlbg Gesetz über Krankenanstalten: § 2 idF LGBl 2006/7 (Krankenanstalt; Begriff; Krankenanstalt ist vom dahinterstehenden Rechtsträger zu unterscheiden; hier: nur Rechtsträger des Landeskrankenhauses F kann VwGH-Beschwerde erheben)
Vlbg Gesetz über Krankenanstalten: § 2 idF LGBl 2006/7 (Krankenanstalt; Begriff; Krankenanstalt ist vom dahinterstehenden Rechtsträger zu unterscheiden; hier: nur Rechtsträger des Landeskrankenhauses F kann VwGH-Beschwerde erheben)