KFG: § 102 Abs 10 (Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers; Mitführen von Verbandszeug, Warneinrichtung; Warnkleidung; Anlastung des bloßen "Nicht-Vorweisens", kein Straftatbestand)
VwGH 18. 11. 2011, 2008/02/0339
Nach VwGH 19. 10. 2004, 2004/02/0214 = ZfVB 2006/86, zu § 102 Abs 10 (erster Satz) KFG bietet diese Gesetzesstelle keine Handhabe, den Lenker auch wegen des "Nicht-Vorweisens" - wie im Beschwerdefall spruchgemäß angelastet - dieser Gegenstände zu bestrafen. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.