GewO 1994: § 1 Abs 4 (Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit)
§ 3 Abs 1 (in § 31 Patentgesetz genannte Personen; Unanwendbarkeit von Bestimmungen der GewO hinsichtlich der Ausübung der Erfindung; ua Vorschriften über für die Gewerbeausübung erforderliche Befähigung; Rauchfangkehrer; Kaminschleifer)