FPG: § 64 Abs 1 Z 2 (Aufenthaltsverfestigung; Voraussetzungen; ua von klein auf im Inland aufgewachsen und hier langjährig rechtmäßig niedergelassen; auch im Fall der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nach § 67 Abs 1 FPG ist zu prüfen, ob dem eine Aufenthaltsverfestigung nach § 64 Abs 1 entgegensteht)