FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung; Interessenabwägung; rechtskräftige Abweisung des Asylantrages; Verkäufer einer Obdachlosenzeitung; keine Selbsterhaltungsfähigkeit; beabsichtigte Eheschließung mit Österreicherin; öffentliches Interesse an geordnetem Fremdenwesen)
§ 66 (ebenso)