NAG: § 64 Abs 3 (Aufenthaltstitel; Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; Fehlen des Studienerfolges; psychische Erkrankung; Prüfungsangst als dauerhafter Hinderungsgrund)
VwGH 13. 10. 2011, 2009/22/0305
Der Bf bestreitet nicht, dass er den nach dem Gesetz für die Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung geforderten Studienerfolg nicht erbringen konnte. Er macht allerdings geltend, in seinem Fall habe § 64 Abs 3 zweiter Satz NAG (in der hier maßgeblichen Stammfassung) Anwendung zu finden, wonach trotz Fehlens des Studienerfolges eine Aufenthaltsbewilligung verlängert werden kann, wenn Gründe vorliegen, die der Einflusssphäre des Drittstaatsangehörigen entzogen, unabwendbar oder unvorhersehbar sind.