FPG: § 9 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Zuständigkeit der Sicherheitsdirektion auch bei langer Aufenthaltsdauer; Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt-EG" und "Daueraufenthalt-Familienangehöriger")
§ 56 (ebenso)
§ 60 Abs 1 (Aufenthaltsverbot, befristetes; Gefährlichkeitsprognose; behaupteter Sinneswandel; Wohlverhalten in Freiheit; Interessenabwägung)