NAG: § 21 Abs 1 (Verfahren bei Erstanträgen; Einbringung im Ausland)
§ 21 Abs 2 (Berechtigung zur Inlandsantragsstellung; Voraussetzungen; ua rechtmäßiger Aufenthalt; hier: Unklarheit bezüglich eines "italienischen Personalausweises")
FPG: § 31 Abs 1 Z 3 (ein Fremder hält sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf, wenn er Inhaber eines von einem Vertragsstaat aufgestellten Aufenthaltstitels ist)