FPG: § 60 Abs 2 Z 9 (befristetes Aufenthaltsverbot; Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aufgrund des persönlichen Verhaltens; Aufenthaltsehe; rumänischer Staatsangehöriger; kein Fortbestand der Gefährdungsprognose nach Beitritt Rumäniens zur EU)
§ 86 Abs 1 (ebenso)