GehG: § 140 Abs 5 (Dienstzulagen; Wortfolge "ab der Ernennung in die betreffende Grundstufe" meint Ernennungen im aktuellen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis)
B-VG: Art 21 Abs 4 (Unzulässigkeit der unterschiedlichen Anrechnung von Dienstzeiten, die beim Bund, einem Land, einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband zurückgelegt wurden; im vorliegenden Fall mangels jeglicher Anrechnung nicht anwendbar)