PG: § 5 Abs 4 Z 2 (Kürzung der Ruhegenussbemessungsgrundlage; Ausnahme, wenn die Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit überwiegend auf einen Dienstunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist; Minderung der Erwerbsfähigkeit um 7 % reicht nicht aus)
VwGH 23. 11. 2011, 2010/12/0058