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VwGH 17. 10. 2011, 2010/12/0050 (Dienstrecht)

VwGHDienstrechtZfV 2012/730ZfV 2012, 503 Heft 3 v. 9.7.2012

BDG: § 78e Abs 2 (Sabbatical, Versagungsgrund, erforderliche Vertretung)

VwGH 17. 10. 2011, 2010/12/0050

1. Maßgeblich dafür, ob die im angef B vorgenommene Abweisung des Antrages auf Sabbatical rechtmäßig war, war ausschließlich, ob der Versagungsgrund des § 78e Abs 2 dritter Satz BDG, der auch das im ersten Absatz erwähnte dienstliche Interesse "authentisch interpretiert", vorliegt oder nicht (VwGH 19. 3. 2010, 2008/12/0202). Bei der nach § 78e Abs 2 dritter Satz BDG erforderlichen Beurteilung handelt es sich um eine Prognoseentscheidung, wie der Gebrauch des Wortes "voraussichtlich" zeigt. Freilich ist hieraus aber auch abzuleiten, dass der Versagungsgrund nur dann angenommen werden darf, wenn das Fehlen einer erforderlichen Vertretung iS dieser Best während der Dauer der Freistellungsphase mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, was von der DienstBeh nachvollziehbar darzulegen ist. Demgegenüber ist nicht zu prüfen, ob die Freistellung durch Mehrdienstleistungen anderer Bediensteter ausgeglichen werden könnte (VwGH 28. 1. 2010, 2009/12/0008).

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