BDG 1979: § 48 Abs 1 (Dienstplan; Dienstpflicht zur Einhaltung der von Dienstgeber festgesetzten Dienststunden)
§ 48 Abs 2 (Dienstplan, regelmäßige Wochendienstzeit; Dienstanweisung über die generelle Diensteinteilung)
§ 48 Abs 3 (Gleitzeitdienstplan, nicht vorliegender; Vorliegen von dienstlichen Interessen, die gegen die Einführung gleitender Dienstzeit sprechen; keine Willkür)