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VwGH 10. 11. 2011, 2010/07/0216 (Bodenreform)

VwGHBodenreformZfV 2012/723ZfV 2012, 498 Heft 3 v. 9.7.2012

Tir Landesordnung: § 11 Abs 4 (Aufhebung einer verfügten Enteignung; Voraussetzungen; Teilungsplan stellt keine Enteignung dar; auch eine rechtswidrige Hauptteilung stellt keine Enteignung dar)

TFLG 1996: § 33 Abs 2 lit c Z 2 idF LGBl 2010/7 (Gemeindegut; ein rechtskräftiger Hauptteilungsplan beendet das Vorliegen von Gemeindegut)

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