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VwGH 13. 10. 2011, 2009/07/0171 (Bodenreform)

VwGHBodenreformZfV 2012/720ZfV 2012, 493 Heft 3 v. 9.7.2012

Vlbg Güter- und SeilwegeLG: § 11 Abs 2 idF LGBl 1984/42 (die Behörde kann nach Anhörung der betroffenen Gemeinden durch Verordnung die Benützung von Güterwegen durch Unbefugte verbieten; davon ausgenommen ist die Benützung durch Fußgänger; als verfassungswidrig aufgehoben)

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