ApothekerkammerG: § 39 Abs 1 Z 1 (Disziplinarvergehen; Beeinträchtigung der Ehre oder des Ansehens der Apothekerschaft; Verhalten gegenüber den Kunden, unfreundliche Äußerungen)
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§ 39 Abs 1 Z 2 (ebenso; Berufspflichtenverletzung, mangelnde Anwesenheit während des Bereitschaftsdienstes)