Krnt OrtsbildpflegeG: § 2 (Ortsbild, Begriff; Bild eines Ortes oder seiner Teile, das vorwiegend durch Gebäude, sonstige bauliche Anlagen, Grünanlagen, Gewässer, Schlossberge uÄ geprägt wird; sämtliche Betrachter, nicht nur Autofahrer, in die Beurteilung einzubeziehen; Werbeanlage, Plakatwechselanlage, "Scrolling Board"; Klagenfurt, V-Straße, Schloss A)
VwGH 24. 8. 2011, 2011/06/0069