Wr GebrauchsabgabeG: § 1 Abs 1 (Gebrauch öffentlichen Grunds, Erlaubnis)
§ 2 Abs 2 (ebenso, Versagungsgründe; Beeinträchtigung des Stadtbildes; schlüssige Gutachten erforderlich; widersprechende Gutachten, Gutachten der MA 19, nicht nachvollziehbar; Simmeringer Hauptstraße. Rennweg; City Light Vitrine)