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VwGH 6. 9. 2011, 2008/05/0142 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2012/684ZfV 2012, 471 Heft 3 v. 9.7.2012

Wr BauO: § 79 Abs 2 (gegen die Nachbargrenze gerichtete Fenster, 2 m Abstand; transparenter Außenwandteil, nicht zu öffen, Feuerwiderstandsklasse F 90 kein Fenster)

§ 85 Abs 3 (Bauwerke in unmittelbarer Umgebung künstlerisch wertvoller Gebäude; kein subjektives Recht auf Wahrung des Stadtbildes)

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