AZG: § 28 Abs 1b idF BGBl I 2006/138 (Strafbestimmung für Arbeitgeber und deren Bevollmächtigte; Überschreitung der zulässigen Lenkzeiten und Nichteinhaltung der Ruhezeiten und Pausen)
V (EG) 561/2006: Art 1 (Vorschriften zu den Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und Personenverkehr)