ApG: § 9 Abs 2 (Konzessionsansuchen, Bezeichnung des Ortes der künftigen Betriebsstätte, Änderung während des Verfahrens)
§ 10 Abs 1 Z 2 (Bedarf an einer neuen öffentlichen Apotheke)
§ 10 Abs 2 Z 3 idF BGBl I 2006/41 (Nichtbestehen eines Bedarfes; Anzahl der von einer bestehenden öffentlichen Apotheke weiterhin zu versorgenden Personen, Prognose; "positive" Bedarfsbeurteilung muss für jeden Punkt des gewählten Standortes zutreffen)