MRK: Art 3 (Folterverbot; Lage der Rückkehrer nach Tschetschenien, Verwandte im Herkunftsstaat)
Art 8 Abs 1 (Schutz des Privat- und Familienlebens, Eingriff in Privatleben)
Art 8 Abs 2 (ebenso, Interessenabwägung; sechsjähriger Aufenthalt teilweise als Asylberechtigter, Drogenhandel, Wegfall der Verfolgungsgefahr, Überwiegen der öffentlichen Interessen)