AsylG 2005: § 4 Abs 1 (unzulässige Anträge auf internationalen Schutz wegen Drittstaatsicherheit; bereits gegebene Asylberechtigung in einem EU-Mitgliedstaat)
§ 5 (Zuständigkeit eines anderen Staates, Zurückweisung eines Antrages auf internationalen Schutz wegen Unzuständigkeit aufgrund der Dublin II-VO; keine Anwendung der Dublin II-VO auf Asylberechtigte)