AsylG 1997: § 7 (Asyl aufgrund Asylantrages, Flüchtlingsbegriff, keiner, Übergriffe durch Ehemann, Verfolgung aufgrund der Zugehörigkeit zur "sozialen Gruppe" alleinstehender Frauen im heutigen Kosovo, keine, Bestehen wirksamen staatlichen Schutzes, bestehende Lebensgrundlage, Kosovo)
§ 8 Abs 1 idF BGBl I 2003/101 (subsidiärer Schutz)