Das Dienstrecht der Beamten wird von vielen als "Auslaufmodell" bezeichnet, in manchen Bundesländern - wie Vorarlberg oder der Steiermark - ist dies auch tatsächlich der Fall. Ausgeblendet wird dabei aber zumeist der Umstand, dass es umgekehrt noch zahlreiche Bedienstete in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen gibt: Allein in der Bundesverwaltung betrifft der Pragmatisierungsstopp nur die allgemeine Verwaltung; bei Heer und vor allem Exekutive werden Bedienstete nach wie vor in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse aufgenommen. Nur wenigen scheint daher die Behandlung von Fragestellungen des Beamtendienstrechtes der Mühe wert zu sein, was sich auch in einer verhältnismäßig geringen Zahl an einschlägigen wissenschaftlichen Publikationen widerspiegelt. Zu diesen Publikationen zählt allerdings ganz zentral ein Werk, das man fast schon als "Fels in der literarischen Ebbe" bezeichnen könnte: Das "Disziplinarrecht der Beamten", das Gabriele Kucsko-Stadlmayer basierend auf ihrer 1985 veröffentlichten Habilitationsschrift in nunmehr 4. Auflage herausgebracht hat.