Wie wirkt sich das Zusammenspiel der verschiedenen europäischen Grundrechtsordnungen auf den Grundrechtsschutz in Österreich aus? Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage nach und setzt sich kritisch mit dem Grundsatz der doppelten Bindung und der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, Rechte der Grundrechte-Charta prinzipiell als verfassungsgerichtlichen Prüfungsmaßstab anzuwenden, auseinander. Weiters sollen offene Fragen zum Anwendungsbereich der Unionsgrundrechte sowie zum Beitritt der EU zur Menschenrechtskonvention erörtert werden.