AVG: § 72 Abs 4 (Wiedereinsetzungsantrag, Ablehnung, Berufungsrecht an die im Instanzenzug übergeordnete Behörde; Bewilligung, kein Rechtsmittel; keine Verdrängung durch Unionsrecht im Hinblick auf Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Art 10a UVP-RL oder Art 47 GRC)
VfGH 5. 10. 2011, B 823/11