B-VG: Art 140 Abs 1 (jede Landesregierung ist berechtigt, die Verfassungswidrigkeit bundesgesetzlicher Bestimmungen beim VfGH geltend zu machen; Antrag einer Landesregierung als Fall einer abstrakten Normenkontrolle ist nur gegen geltende Rechtsvorschriften zulässig)
Nationalrats-Wahlordnung 1992: § 39 Abs 1 idF BGBl I 2007/28 (Ausstellung einer Wahlkarte)