B-VG: Art 141 Abs 1 (Wahlgerichtsbarkeit; Anfechtung von Wahlen in satzungsgebende Organe der gesetzlichen beruflichen Vertretungen; Anfechtung ausschließlich nach Art 141, auch wenn Wahlordnung Bescheid über Einspruch vorsieht)
Wirtschaftskammergesetz 1998 (WKG): § 43 Abs 3 (Fachgruppe; Wahl zur Fachgruppe, mittelbar auch Wahl zur Fachgruppentagung; Wahl zu einem satzungsgebenden Organ einer gesetzlichen beruflichen Vertretung)