B-VG: Art 137 (Klagen; Staatshaftungsanspruch; es ist nicht Aufgabe des VfGH, die Richtigkeit der Entscheidungen anderer Höchstgerichte zu prüfen; VfGH hat nur zu beurteilen, ob ein qualifizierter Verstoß gegen Unionsrecht im Sinne der Rechtsprechung des EuGH vorliegt)
VfGH 20. 9. 2011, A 5/10