EMRK: Art 41 (Feststellung einer Konventionsverletzung, gerechte Entschädigung; keine Verpflichtung des Gesetzgebers, in jedem Fall der Feststellung einer Konventionsverletzung eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorzusehen)
VfGH 22. 9. 2011, B 575/11