Wr FrühförderungsG: § 1 (Zielsetzung; Besuchspflicht von geeigneten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im letzten Jahr vor der Schulpflicht)
§ 4 Abs 1 (Ausnahmen von der Besuchspflicht) B-VG: Art 139 Abs 1 letzter Satz (Verordnungsprüfung, Individualantrag; keine Unzumutbarkeit, wenn 45-minütiges Gespräch beim Magistrat erforderlich ist)