Allgemeines (offenkundig unrichtige Auslegung von Zuständigkeitsvorschriften in unzutreffender Anwendung des Unionsrechtes)
VfGH 19. 9. 2011, B741/11
Verletzung, wenn einfachgesetzliche Auslegung offenkundig rechtswidrig, auch bei offenkundig unrichtiger Auslegung von Unionsrecht; Annahme einer Verdrängungswirkung des Unionsrechts, die nicht gegeben ist; gilt auch, wenn Verwaltungsbehörde mit ihrem B der Rechtsauffassung des VwGH folgt; offenkundig unrichtige Annahme des Inhalts von Unionsrecht hinsichtlich des effektiven Rechtsschutzes in Verbindung mit Annahme der unmittelbaren Anwendbarkeit einer Unionsregelung und einer vom VfGH nicht geteilten Annahme, welche Konsequenzen aus der unmittelbaren Anwendbarkeit zu ziehen sind; Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch offenkundig verfehlte Auslegung des Unionsrechts. (S Umweltrecht).