WEG: § 18 (Wohnungseigentümergemeinschaft, auf die Verwaltung beschränkte Rechtsfähigkeit; kein Eintritt in die Rechtsstellung der Eigentümer, soweit Rechtsvorschriften auf das Eigentum abstellen; Antragstellung um die Erteilung einer Benützungsbewilligung nach Baurecht)
VwGH 24. 8. 2011, 2009/06/0273