WRG 1959: § 121 Abs 1 (Überprüfungsbescheid und Veranlassung der Beseitigung wahrgenommener Mängel und Abweichungen; Maßnahme einschließlich ihrer Auswirkungen ist genau darzustellen und zu prüfen, um Projektabweichungen festzustellen; hier: Verlegung eines Drainagerohres)
VwGH 15. 9. 2011, 2007/07/0057