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VwGH 7. 9. 2011, 2008/08/0085 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2012/530ZfV 2012, 359 Heft 2 v. 9.5.2012

AVG: § 46 (Beweismittel; telefonische Befragung anstelle einer förmlichen Zeugeneinvernahme; zulässig, wenn sie zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des Falles zweckdienlich ist; nicht ausreichend bei widersprechenden Beweisergebnissen)

VwGH 7. 9. 2011, 2008/08/0085

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