AVG: § 59 Abs 1 (Bescheid, Spruch, Nebenbestimmungen, Auflage; Trennbarkeit - Untrennbarkeit vom Hauptinhalt)
VwGG: § 42 Abs 2 (Rechtswidrigkeit, Aufhebung, Aufhebungsumfang, Trennbarkeit - Untrennbarkeit; gesonderte Aufhebung einer Auflage)
Tir GrundversorgungsG: § 18 Abs 2 (Mitwirkungspflicht des Hilfesuchenden an der Sachverhaltsfeststellung, Auskunfts- und Vorlagepflicht; Pflicht, sich untersuchen zu lassen; "Auflage", ein Gutachten einzuholen und sich für eine billigere Wohnung vormerken zu lassen, ohne gesetzliche Deckung)