VwGG: § 33 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, sonstige Gegenstandslosigkeit, Einstellung; kein Anspruch auf verwaltungsgerichtliche Feststellung der Gesetzmäßigkeit von Verwaltungsbescheiden an sich)
VwGH 30. 8. 2011, 2011/21/0050
1. Der angef B (betreffend Bestrafung nach dem FPG 2005) wurde durch das Erkenntnis des VfGH vom 15. 6. 2011, B 133/11-12, aufgehoben. Vom VwGH aufgefordert, sich zur Frage der Klaglosstellung durch das genannte Erkenntnis zu äußern, brachte die Bf vor, dass im Hinblick auf das fortgesetzte Verfahren vor der belBeh weiterhin ein rechtliches Interesse an der Entscheidung über die geltend gemachte Verletzung in einfachgesetzlichen Rechten bestehe.